Freie Fahrt

Freie Fahrt für die Feuerwehr - mit deiner Hilfe

Feuerwehrzufahrten und Rettungsgasse: Zwei Begriffe, die in aller Munde sind, aber häufig missachtet werden. Im Einsatzfall zählen für uns aber oft Sekunden. Helfe daher ganz einfach mit, damit wir schneller helfen können!
Parkplatz gefunden - Platz für die Feuerwehr?

"Feuerwehrzufahrt": An Schildern wie diesem kommt jeder einmal vorbei - und das hat einen guten Grund. Leider gibt es immer wieder Autofahrer, die "nur kurz" halten müssen und sich deshalb einer freien Feuerwehrzufahrt bedienen. Eine Feuerwehrzufahrt ist deutlich erkennbar und amtlich beschildert und geht oft mit einem absoluten Haltverbot einher. Denn unsere Großfahrzeuge, vor allem die Drehleiter, können oft nur passieren, wenn diese gekennzeichneten Flächen auch wirklich frei sind!

Aber nicht nur bei Feuerwehrzufahrten lohnt es sich einmal kurz an seine Feuerwehr zu denken: gerade in kleineren Seitenstraßen, wo häufig beiderseits geparkt wird, kommt es immer wieder zu Engstellen, welche für uns nahezu unpassierbar werden können. Besonders oft kommt dies vor und hinter Kreuzungen sowie in engen Kurven vor. Auch dieses (meist völlig legale) Abstellen des Fahrzeuges kann dazu führen, dass sich die Feuerwehr festfährt.

Auch auf Autobahnen wird es eng - Rettungsgasse bilden!

Nicht nur in städtischen Gebieten haben die Fahrer der Feuerwehrfahrzeuge Probleme mit abgestellten Autos oder zugeparkten Zufahrten. Auch auf vermeintlich freier Fläche wie einer Bundesstraße oder Autobahn kann es bei stockendem Verkehr oder Stau ganz schnell eng werden. Oftmals liegt es an menschlichem Verhalten wie heftigem Bremsen, dass der Verkehr ins Stocken gerät - aber durchaus kann auch ein Unfall der Grund sein. Hier können (und müssen) Autofahrer den Hilfskräften wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst oder Abschleppunternehmen recht einfach helfen: bilde vorausschauend eine Rettungsgasse. Wie das funktioniert gibt die Straßen-Verkehrsordnung vor:

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem linken und allen anderen Fahrstreifen eine freie Gasse bilden. (§ 11 Abs. 2 StVO)

Wer dagegen verstößt, begeht gem. § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO eine Ordnungswidrigkeit, bei schwerwiegenden Behinderungen drohen eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen. Eine skizzierte Ansicht der Rettungsgasse sowie weitere Informationen, wie du als Teilnehmer im Straßenverkehr der Feuerwehr helfen kannst, erhältst auf den Internetseiten der Initiative"Rettungsgasse rettet Leben!", welche u.a. von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft unterstützt wird.

Wir bitten dich deshalb beim Abstellen deines Fahrzeuges auch kurz an deine Feuerwehr zu denken: "Reicht der Platz, damit die Drehleiter vorbeikommt?", "Blockiere ich eine Feuerwehrzufahrt?" oder "Befindet sich unter meinem Auto jetzt ein Hydrant?" sind Fragen, die sich schnell beantworten lassen. Wahrscheinlich wirst du uns gar nicht oft sehen oder bemerken - aber wenn wir zu Hilfe eilen und Leben retten können (vielleicht eines Tages auch deins), hast du einen Anteil daran!

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